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Rechtliche Hinweise zu den Arfast-Romanen

Urheberrecht

Die auf dieser Website vorgestellten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlichen Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Autors und ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Nachdrucke, öffentliche Wiedergaben, Mikroverfilmungen sowie die Speicherung, Verarbeitung und Verbreitung in elektronischen oder digitalen Systemen.

Hinweis zur Fiktion

Die auf dieser Website vorgestellten Bücher sind Werke der Fiktion. Alle Figuren, Dialoge, Handlungen und Ereignisse sind frei erfunden oder literarisch gestaltet. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind zufällig und nicht beabsichtigt. Dies gilt auch dann, wenn Namen, Berufe, Funktionen oder sonstige Merkmale übereinstimmen.

Soweit reale Staaten, Städte, Inseln, Straßen, Gebäude oder geografische Orte erwähnt werden, dienen diese ausschließlich der authentischen Einbettung der Handlung. Die geschilderten Ereignisse, Gespräche und Zusammenhänge sind frei erfunden, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

Die Verwendung von Bezeichnungen real existierender Unternehmen, Hotels, Restaurants, Bars, Geschäfte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Behörden, Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Ministerien, Botschaften, Konsulate, Universitäten, Organisationen, Vereine oder sonstiger öffentlicher oder privater Einrichtungen erfolgt ausschließlich im Rahmen einer fiktiven Handlung. Hieraus darf weder auf tatsächliche Vorgänge noch auf ein bestimmtes Verhalten dieser Einrichtungen oder ihrer Mitarbeiter geschlossen werden.

Ebenso sind sämtliche dargestellten Ermittlungen, strafrechtlichen Verfahren, medizinischen Untersuchungen, kriminaltechnischen Methoden, behördlichen Entscheidungen sowie juristischen Abläufe Bestandteil der literarischen Handlung und stellen keine Tatsachenbehauptungen über reale Personen oder Institutionen dar.

Die in den Büchern beschriebenen Straftaten, Gewalt- oder Vergiftungshandlungen dienen ausschließlich der literarischen Darstellung von Kriminalromanen. Sie stellen weder eine Anleitung noch eine Billigung strafbaren Handelns dar.

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